AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schlieper Online-Consulting, Leverkusen (im folgenden „SOC“ genannt)

§ 1
Geltungsbereich

(1) SOC erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SOC nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn SOC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Parteien.
(5) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
(6) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach der Veröffentlichung auf https://www.schlieper-online.de/agb/ – wirksam, sofern der Kunde der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.

§ 2
Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragsgrundlagen

(1) Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch den SOC oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(2) Sofern SOC ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens SOC wirksam.

§ 3
Internet-Zugang

SOC richtet selbst oder durch Dritte für den Kunden nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung den Zugang aus dem Telefonnetz zum Internet über geeignete Einwahlknoten ein.
(2) Da SOC keinen Einfluss auf die Übertragungs- und Reaktionszeiten im Internet und auf die im Internet angebotenen Inhalte und deren Verfügbarkeit hat, be-schränkt sich die Verpflichtung von SOC auf die Errichtung eines funktionsfähigen Einwahlknotens. SOC schuldet eine mittlere Verfügbarkeit des Einwahlknotens von 97 % im Monat; bei der Berechnung bleiben Einschränkungen infolge der regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten ebenso außen vor wie Verzögerungen, die sich aus der allgemeinen netzimmanenten Überlastung des Internets ergeben.

§ 4
Web-Design/Einrichtung von Homepages

SOC erstellt für den Kunden eine Internet-Präsentation, die den individuell und gesondert festzulegenden Web-Design-Vorgaben des Kunden weitestgehend entspricht. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Programmierung der Webseiten mit Software nach Wahl von SOC.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Vorentwürfe der Internet-Präsenz in einem Grafikprogramm zu erstellen. Diese grafischen Vorentwürfe werden als gesonderte grafische Dienstleistung berechnet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Grafikvorlage und das nach dieser Vorlage realisierte Web-Design technisch bedingt (unterschiedliche Monitorauflösungen, -Farben etc.) voneinander abweichen können. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Kunde keine genauen Definitionen der eingesetzten Farben in CMYK-, RGB- oder HEX-Werten geliefert hat.
(3) SOC bietet außerdem eine umfassende, fachgerechte Beratung an mit dem Ziel, das den jeweiligen Anforderungen des Kunden angepasste Web-Design zu ermitteln. Das Beratungshonorar wird gesondert zu den mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen für die in den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten berechnet.
(4) Der Kunde erstellt gemeinsam mit SOC einen Web-Seitenplan, in dem Anzahl und Aufbau der Webseiten festgelegt werden. Sofern die Tätigkeit von SOC bei der Erstellung des Web-Seitenplans eine Stunde überschreitet, ist sie gesondert zu vergüten.
(5) Um für den Kunden eine Internetpräsenz zu erstellen, die dessen Wünschen bestmöglich entspricht, wird zusätzlich zu den vertraglich festgelegten webtechni-schen und grafischen Präzisierungen für den Kunden nach Auftragserteilung die Möglichkeit geschaffen, die Entstehung seiner Internet-Präsenz in zwei Phasen zu begutachten und zu genehmigen:

a) Es werden zwei bis drei Grundseiten (Homepage, Folgeseite(n)) gestaltet und zur Genehmigung auf dem Webserver des Kunden und/oder von SOC in einem Unterverzeichnis bereit gestellt; der Kunde kann nun Farbgebung, Grund-Layout und Navigationsstruktur begutachten und genehmigen; in diesem Stadium werden – falls erforderlich – noch Änderungswünsche des Kunden eingearbeitet, die sich im Rahmen des vorher vereinbarten Grund-Layouts/ Navigationsstruktur bewegen. Nach der schriftlichen Genehmigung von Grund-Layout und Navigationsstruktur durch den Kunden werden die restlichen Seiten im selben Stil gestaltet und nach Fertigstellung jeweils im Internet zur Prüfung bereit gestellt.

b) Die zweite und abschließende Übergabe und Veröffentlichung der Internetseiten muss auch vom Kunden schriftlich genehmigt werden.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte der Webseiten für die nach Absatz 1 zu erstellende Präsenz SOC in digitaler Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(7) Sofern der Kunde einen eigenen (virtuellen oder echten) Internet-Server hat, auf dem die Präsenz abgelegt werden soll, verpflichtet er sich, für SOC die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die notwendig sind, um die gewünschte Präsenz mit den gewünschten Methoden und Mitteln zu realisieren (z.B. Mitteilung von Passwörtern zur Testübertragung der Internetpräsenz auf den Webserver des Auftraggebers; Erteilung von Ausführrechten für CGI-Scripts (z.B. für Formulare); Installation der Frontpage-Extensions etc.).
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Genehmigung ins Internet gestellten Webseiten inhaltlich zu prüfen und die Freigabe der Webseiten in jeder der zwei Genehmigungsphasen schriftlich zu veranlassen.
(9) Soweit SOC für den Kunden oder im Auftrag des Kunden Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. SOC ist berechtigt, in der Fußzeile einer jeden von ihm erstellten Internetpräsenz einen Vermerk auf sich als Urheber (Copyright-Vermerk) mit Link auf seine Internetpräsenz einzufügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm übertragene Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen.

§ 5
Domainregistrierung

(1) SOC erbringt im Rahmen eines entsprechenden Auftrages auch die Vermittlung der Einrichtung von Internet-Domainnamen durch sog. Internet-Service-Provider. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird SOC im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC e.G. oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. SOC hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. SOC übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung durch eine Domain-Adresse geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, SOC hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Verantwortung für Rechtsfolgen aller Art aus der Reservierung und Registrierung der Domain liegt ausschließlich beim Kunden. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde SOC, dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen und Vereinigungen frei.
(3) SOC haftet nicht für Mängel oder Fehler im System des vermittelten Internet-Service-Providers oder dessen schuldhaftes Verhalten.

§ 6
Hard- und Softwareverkauf, Lizenzvereinbarung

(1) Die Hardware wird von dem Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Soweit mit dem Kunden hiervon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, werden die entsprechenden Bestandteile mit „Aufstellung durch SOC“ oder einer seiner Geschäftspartner gekennzeichnet. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehene Hardware einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die gelieferten Programme installiert SOC nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kompatibilität mit bereits beim Kunden installierten Programmen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. SOC ist, auch wenn die Installation als solche von ihm erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von SOC bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von SOC, auch die Benutzereinführung u.ä., sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
(2) Der Kunde erhält von SOC für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Der Verkauf sowie die Übertragung von Rechten zur Nutzung von Web-Anwendungen (Software, Skripts, HTML-Codes) umfasst nur die Nutzung im World Wide Web als Teil des Internets. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand oder einem Teil davon um eine interpretative Anwendung oder Software (z. B. Perl-Skript), die zur Sicherstellung der Lauffä-higkeit bei dem Kunden zwingend im Quellcode ausgeliefert werden muss, dann ist der Kunde zur Änderung und sonstigen Umarbeitung, nicht jedoch zur Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse berechtigt. Auf den Ausschluß bzw. die Beschränkung der Haftung und der Gewährleistung von SOC in diesem Fall wird ausdrücklich hingewiesen.
(3) Wird der Kunde von SOC für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(4) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, dass lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
(5) Die von SOC erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (z.B. Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (z.B. Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
(6) Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von SOC nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen oder das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
(7) Soweit dem Kunden von SOC ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, evtl. Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an SOC zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber SOC bestehen über eine evtl. Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

§ 6a
Anzeigenschaltungen, Nutzung von Werbeflächen, Schaltung von Firmendarstellungen, News u.ä.

(1) „Anzeigenauftrag“ ist der entgeltpflichtige Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Personalanzeigen, Firmenprofile (Selbstdarstellungen einer Klinik, Firma etc.), News, Banner etc. auf den Plattformen von SOC zum Zwecke der Verbreitung im Internet. Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Anzeigenjahres erscheinenden Veröffentlichungen. Mit Vertragsabschluß, spätestens mit dem Erscheinen der ersten Veröffentlichung tritt die Laufzeit eines Anzeigenvertrages in Kraft.
(2) Angebote von SOC sind in jedem Fall freibleibend. SOC behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch SOC, durch Einstellen in die jeweiligen Internet-Plattformen (z.B. www.kurkliniken.de) oder durch sonstige Erbringung des Anzeigenauftrages zustande.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens zum Anzeigenschluß. Anzeigenschluß ist 2 Werktage vor Schaltungsbeginn. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob der Anzeigenauftrag fehlerfrei veröffentlicht wurde. Eventuelle Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz in Form von unberechneten Korrekturen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
(4) SOC behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge abzulehnen oder anzunehmen. SOC behält sich auch die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen (Grafik, Anzeigentext etc.) vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeigenunterlagen strafbare oder rechtswidrige Inhalte enthalten, die das Ansehen von SOC schädigen können oder auf solche verweisen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(5) Die Beachtung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler- und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Erhält SOC erst nach der Auftragsbestätigung oder teilweiser Auftragsausführung Kenntnis über die vorbezeichneten Umstände, ist SOC berechtigt, das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber stellt SOC in allen diesen Fällen von eigenen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
(6) Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern auf der Internet-Plattformen von SOC gilt als nicht vereinbart.
(7) Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von SOC mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden.
(8) Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Angebot vereinbart.
(9) Eine Stornierung von fest erteilten Aufträgen ist möglich. Sie muß schriftlich bei SOC eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 4 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen vor Schaltungsbeginn der Anzeige werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Netto-Auftragswerts berechnet. Storniert der Auftraggeber während der laufenden Insertion, berechnet SOC eine Stornierungsgebühr von 50% des noch nicht abgegoltenen Auftragswertes. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit dem angeglichenen Rabattsatz in Rechnung gestellt. Der Nachweis, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei, bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
(10) Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf Zugriffsauswertung besteht nicht.
(11) Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhung soweit der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 4 Wochen widerspricht.
(12) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber an die Preisliste von SOC zu halten. Die von SOC gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
(13) Durch höhere Gewalt, Streik, Rechtsstreitigkeiten, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben ausgeschlossen, sofern der SOC kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann.
(14) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die SOC nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen.
(15) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
(16) Bei teilweiser Nichterfüllung eines Rahmenauftrages durch den Auftraggeber muss dieser SOC den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückerstatten.
(17) SOC behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, dass SOC erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
(18) Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird eine AE-Provision von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Zahlungen sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt netto Kasse fällig.
(19) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. SOC kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die SOC berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen oder den Auftrag fristlos zu kündigen.

§ 6b
Links auf Seiten Dritter

Die Internet-Angebote von SOC enthalten Links zu Webseiten, die von Dritten betrieben werden. Die Bereitstellung von Links zu externen Web-Angeboten stellt keine Billigung des Materials auf solchen Websites dar und impliziert keine Verbindung mit deren Betreibern. Auf die Inhalte und Gestaltung der Web-Seiten, die über diese Links aufgesucht werden können, hat SOC keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Haftung. Insbesondere distanziert SOC sich von jedweden Empfehlungen oder Ratschlägen, die man über diese Seiten zu Erkrankungen oder zur Lebensführung allgemein erhalten kann. SOC weist ausdrücklich darauf hin, dass diese auch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein könnten und empfiehlt dringend, sie zunächst mit dem Hausarzt zu besprechen. Hiermit distanziert sich SOC ausdrücklich von gelinkten Fremdangeboten und schließt jegliche Gewähr/Haftung, die sich aus der Bereitstellung eines Links ergeben sollte, aus.

§ 6c
Technischer Betrieb

Eine ununterbrochene Erreichbarkeit sowie die stetige Störungsfreiheit der Internet-Plattformen kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Für Störungen infolge von Serverausfällen, Leitungsproblemen oder Datenbankfehlern kann keine Haftung übernommen werden. Der Nutzer ist sich darüber im klaren und stellt den Betreiber von jeglichen Haftungs- oder Ersatzansprüchen frei.

§ 6d
Datenbank-Aktivitäten

Nutzer von den von SOC angebotenen Dienstleistungen können ihre Daten in den entsprechenden Datenbanken von SOC eintragen. Die eingestellten Daten werden redaktionell überprüft. Ein Anrecht auf Aufnahme besteht nicht. SOC behält sich vor, eingetragene Datensätze ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn diese inhaltlich-qualitativen Mindeststandards nicht genügen, pornographische, sittenwidrige, extremistische bzw. verleumderische Inhalte aufweisen oder die Aufnahmekriterien nicht erfüllen. Sofern ein Nutzer seine Daten in die jeweilige Datenbank einstellt, sichert er ausdrücklich zu, daß alle übermittelten Daten korrekt sind und Rechte Dritter nicht verletzen. Die Datenbank-Einträge fallen gänzlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Nutzers. Er stellt SOC von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der übermittelten Inhalte gegen SOC wegen der Verletzung eigener Rechte geltend machen. Dem Nutzer steht es frei, seine Daten jederzeit wieder aus der Datenbank zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

§ 6e
Sonstiges

Der Betreiber kann seine Dienste ohne Angabe von Gründen einstellen, ohne daß hieraus irgendwelche Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden können. Eine eventuelle Vergütungspflicht der Kunden entfällt dann. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zurückerstattet.

§ 7
Abnahme, Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von SOC mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von SOC. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann SOC unbeschadet sonstiger Rechte die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn er dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 8
Vertragsbeendigung

(1) Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und SOC das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
(2) Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der in § 8 Abs. 1 geregelten Frist möglich.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SOC insbesondere vor, wenn
der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät
der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät
der Kunde schuldhaft gegen eine der in § 6, 13, 14 (Pflichten des Kunden) geregelten Pflichten verstößt oder
der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist die Internetseite nicht so umgestaltet, dass sie den in § 14 Abs. 5 geregelten Anforderungen genügt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist SOC berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
(6) Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch SOC verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

§ 9
Preise und Zahlung

(1) SOC ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt SOC die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet SOC Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
(2) SOC stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter 150,– EUR pro Monat werden halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt SOC, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.
(3) SOC ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(4) Gegen Forderungen von SOC kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß § 639 Abs. 1 BGB oder § 478 Abs. 1 BGB.

§ 10
Gewährleistung

(1) Im Rahmen der Gewährleistung kann SOC Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von SOC über, soweit die entsprechenden Gegenstände im Eigentum von SOC stehen oder vor deren Einbau standen.
(2) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert SOC kostenlos Ersatz. SOC ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. SOC ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem SOC auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung ggf. einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat SOC bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Eine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung mit Produkten und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.

§ 11
Haftung und Haftungsausschluß

(1) Für Schäden haftet SOC nur dann, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SOC oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von SOC auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit Vertragsgegenstand eine von SOC gelieferte Software oder Anwendung ist, die aus technischen Gründen zwingend im Quellcode ausgeliefert werden musste (z.B. bei interpretativer Software wie Perl-Skripts) und / oder wenn Änderungen und Ergänzungen des Vertragsgegenstandes durch oder im Auftrag des Kunden Vertragsgegenstand sind, wird darauf hingewiesen, dass Änderungen und Ergänzungen zu Fehlern und Schäden am Vertragsgegenstand wie auch an anderen Gegenständen (Software, Hardware usw.) führen können.
(4) In jedem Fall ist die Haftung von SOC auf einen Betrag in Höhe von 2.500,– EUR pro Schadensfall beschränkt.
(5) Die Haftung von SOC wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(6) Soweit die Haftung von SOC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SOC.
(7) Die von SOC angebotenen Informationen und Dienste können Ungenauigkeiten oder Fehler aufweisen. Aus der Veröffentlichung kann nicht geschlossen werden, daß die verwendeten Bezeichnungen frei von gewerblichen Schutzrechten sind. Der Betreiber macht keinerlei Zusicherungen hinsichtlich Verläßlichkeit, Korrektheit, Qualität und Genauigkeit der angebotenen Inhalte und abrufbaren Daten. Sie werden ohne Gewährleistung jeglicher Art zur Verfügung gestellt. Der Betreiber schließt hiermit jegliche Gewährleistungen hinsichtlich der gelieferten Informationen, Produkte und Dienste aus, einschließlich aller Gewährleistungen hinsichtlich Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten oder geltendem Recht vorliegt, ist der Betreiber nicht haftbar für irgendwelche direkten, indirekten, strafrechtlichen, zufälligen oder Folgeschäden oder andere Schäden einschließlich entgangenem Gewinn.
(8) SOC übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der durch Nutzer verfassten Beiträge. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Beiträge nicht gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt sowohl für den direkt sichtbaren Teil des Beitrages wie auch für im Beitrag enthaltene Links. Auf die Inhalte und Gestaltung der WebSeiten, die über diese Links aufgesucht werden können, hat SOC keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Haftung. Insbesondere distanziert SOC sich von jedweden Empfehlungen oder Ratschlägen, die man über seine Webseiten zu Erkrankungen oder zur Lebensführung allgemein erhalten könnte. SOC weist ausdrücklich darauf hin, dass diese auch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein könnten und empfiehlt dringend, sie zunächst mit dem Hausarzt zu besprechen.
(9) SOC untersagt hiermit ausdrücklich das Verfassen von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Ebenfalls ausdrücklich untersagt ist die Verbreitung von Raubkopien. Sollte SOC Beiträge solcher Art auffallen, werden diese ohne Rückmeldung an den Verfasser entfernt oder korrigiert. SOC behält sich vor, einzelnen Nutzern zeitweise oder ganz die Schreibberechtigung zu entziehen. SOC ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Beiträge. SOC gewährleistet nicht die Identität der Verfasser, die Genauigkeit, die Vollständigkeit oder die Verwendungsfähigkeit irgendwelcher Informationen. Die Beiträge drücken die Meinungen der Autoren/Nutzer aus, die nicht notwendigerweise mit den Ansichten von SOC übereinstimmen. Die auf unseren Plattformen erhaltenen Kennwörter dürfen nicht an andere weitergeben werden. Das Kennwort eines anderen, gleich wie man es erhalten hat darf nicht auf unseren Plattformen genutzt werden. Es ist verboten, die Plattformen von SOC und die hier zugänglichen Daten zum Zwecke von Werbung, Spam, Kettenbriefen und ähnlichem zu benutzen.

§ 12
Rechte Dritter

Sollte ein Dritter die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch SOC geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, SOC unverzüglich schriftlich hierüber zu benachrichtigen.

§ 13
Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt SOC von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
(2) Der Kunde darf durch die Internetpräsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peep-Shows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüs-selwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen verspricht der Kunde an SOC unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). zu zahlen.
(3) SOC ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß § 13 Abs. 2 oder 14 Abs. 5 unzulässig sind, ist SOC berechtigt, die entsprechende Internetseite zu sperren. SOC wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

§ 14
Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, SOC jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von SOC binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
Name und postalische Anschrift des Kunden
Name, postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des technischen Ansprechpartners für die Domain sowie
Name, postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.
falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
(2) Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. SOC behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, von SOC zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber SOC bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber SOC widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt.
Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber SOC bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber dem SOC widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von SOC nutzen, haftet der Kunde gegenüber SOC auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von SOC bzw. den Servern der von SOC eingeschalteten Internet-Service-Providern abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von SOC oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von SOC erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen können.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“).
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetseite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Scripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. SOC ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. SOC wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. SOC wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde ihm nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
(6) Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive- Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird SOC im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

§ 15
Datenschutz

(1) SOC weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. SOC weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sog. Whois-Datenbanken.
(2) SOC weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde ist darüber informiert, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und u.U. auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer im Internet sind u.U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten, auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
(3) Die bei der Nutzung der Datenbank-Dienstleistungen von SOC gespeicherten persönlichen Daten werden durch SOC nur mit ausdrücklichen Genehmigung an jeweils spezifizierte Dritte (z.B. Kur- und Rehazentren) weitergegeben. Der Nutzer der Datenbank erhält VOR Abspeichern seines Datensatzes entsprechende Hinweise; VOR Abspeichern jedes persönlichen Datensatzes muß er explizit dieser Weitergabe zustimmen. Außerdem kann jeder Nutzer seinen Datensatz jederzeit wieder aus der Datenbanken entfernen.

§ 16
Schlussbestimmungen

(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Köln. SOC ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von SOC auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen im einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
(2) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.